Eine Lernreise geht zu Ende – wie Payroll lernen funktioniert!

Was für eine Reise! Jana verläßt heute ihr aktuelles Unternehmen und startet neu durch.  Wir haben nun seit über 1 Jahr zusammengearbeitet. Letztes Jahr im März 2023 hatte ich die externe Projektleitung für den Wechsel des Outsourcing-Dienstleisters in Ihrem Noch-Unternehmen übernommen. Da war sie noch Azubine, hat aber schon kräftig und sehr professionell in der Datenzulieferung mitgearbeitet und war mit ihrem sehr guten Englisch in den internationalen Projektmeetings dabei.

Ab September 2023 nach dem Abschluß Ihrer Ausbildung hat man Ihr angeboten die Schnittstelle als HR Specialist zum neuen Abrechnungsdienstleister zu übernehmen. Danach durfte ich sie dann on-the-Job als Payroll Lerncoach begleiten und als Ausbilderin mit Lohnabrechnungswissen in Halbtages-Einheiten weiterbilden. Bis heute.

Jana war bis zum letzten Tag wahnsinnig motiviert, hat viel hinterfragt und akribisch den neuen Dienstleister kontrolliert! Sie wollte noch alles korrekt hinterlassen. Vor neuen Themen hat sie sich nicht gescheut, auch wenn es manchmal viel zu viel war hat, sie sich Hilfe geholt – entweder von mir oder extern.

Die Aussage ‚ich habe viel von dir gelernt‘  und ‚ohne dich und die anderen hätte ich es nicht gepackt! – hat mich sehr gefreut!
________________________________________________________________________________________________________________

Fazit:
💡 junge Menschen, die Lohnabrechnung lernen, brauchen eine längerfristige Begleitung
💡 um bei einem Unternehmen zu bleiben, müssen sich junge Menschen unterstützt fühlen
💡Payroll Outsourcing braucht immer noch gut ausgebildete Inhouse-Payroll-Fachkräfte
💡Payrolltheorie lernen in ‚Häppchen‘ mit der Verknüpfung zur täglichen Praxis bringt den Erfolg!

Vielen Dank, Jana. Für mich bist du ‚The best Young Payroller 2024!‘ Es hat mir wirklich viel Spass gemacht und toi, toi für deinen neuen Job! 😄

Möchten auch Sie Ihr Personal Inhouse ausbilden – das geht praxisorientiert mit dem Lernreisen-Konzept bei der Payroll Academy!

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Folge 9 des DER PAYROLL Podcast

DER PAYROLL PODCAST – #9 Rechtssicher KI im Unternehmen einführen: EU AI Act, Datenschutz und Umsetzung in 2025

2024 setzen bereits 20 % der deutschen Unternehmen auf Künstliche Intelligenz – und der Trend zeigt steil nach oben. Besonders bemerkenswert: Fast die Hälfte aller Großunternehmen nutzt KI aktiv, und auch kleine sowie mittlere Unternehmen ziehen nach. Doch mit der zunehmenden Verbreitung kommen auch neue Herausforderungen: Neben technologischen Anpassungen müssen Unternehmen vor allem rechtliche Vorgaben wie die EU KI-Verordnung umsetzen.

2025 wird ein entscheidendes Jahr, denn am 02.02.2025 tritt die nächste Stufe des EU AI Acts in Kraft. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Ihr Personal mit KI-Zugang durch Schulungen ‚KI-Fit‘ zu machen.

In dieser Folge von DER PAYROLL PODCAST spreche ich mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin für IT, Datenschutz und Compliance bei der Bay GmbH in München. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragte und Beraterin zeigt sie praxisnah, wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen meistern können.

Mehr lesen
Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 ist da – oder wie die Bundesregierung gerade noch die (Steuer)kurve gekriegt hat

Stellen Sie sich vor: Es ist kurz vor knapp, die Steuergesetze flattern im Wind, und irgendwo in Berlin zischt ein Kugelschreiber übers Papier. Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet – und damit bewiesen, dass die Bundesregierung trotz Ampelchaos und Minderheitsregierung auch kurz vor Jahresende noch Höchstleistungen vollbringen kann (unter starkem Kaffeekonsum, vermuten wir).

Doch was steckt drin in diesem steuerlichen Rettungsring, den uns die Regierung zugeworfen hat? Ein bisschen Entlastung hier, eine neue Regelung da – schauen wir uns die Highlights an!

1. Steuerfreibetrag: Plus 180 Euro – Zeit für einen Champagner?

Der Grundfreibetrag wird um satte 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Das bedeutet: Wir alle haben ein bisschen mehr Geld in der Tasche. Aber bevor Sie den Champagner entkorken: Für ein inflationstaugliches Luxusfrühstück in Berlin reicht das vielleicht gerade so. Immerhin, die Botschaft ist klar: Kurz vor der Neuwahl im Februar 2025 wollen wir die Bundesbürger noch friedlich stimmen. Es wird mal wieder rückgerechnet in der Lohnabrechnung. Denn der Grundfreibetrag 2024 wird rückwirkend zum 01.01.2024 korrigiert und zwar mit der Dezemberlohnabrechnung 2024. (–>siehe Blogbeitrag)

Mehr lesen