✨ Willkommen bei der Payroll Academy – der Ausbildungsakademie für qualifizierte Payroll-Fachkräfte!✨

Vor 25 Jahren habe ich meine ersten Schritte im Bereich der Lohnabrechnung gemacht – in einem großen deutschen Konzern. Ursprünglich wollte ich in die Personalentwicklung, doch das Verständnis der operativen Abläufe im Personalwesen hat sich als genau der richtige Weg herausgestellt.

Obwohl Payroll nicht mein erster Karrierewunsch war, arbeite ich nun seit über 20 Jahren mit großer Leidenschaft in diesem Bereich – seit mehr als einem Jahrzehnt davon selbstständig.

Die meisten Payroll-Spezialisten sind Quereinsteiger, so wie ich. Viele hatten ursprünglich gar nicht vor, in diesem Bereich zu arbeiten. Doch einmal „Feuer gefangen“, entwickelt man eine echte Leidenschaft für das Thema.

Fachpersonal im Bereich Lohnabrechnung ist rar, und es gibt keine offizielle Ausbildung dafür. Unternehmen sollten daher verstärkt auf strukturierte Inhouse-Schulungen setzen, um die richtigen Talente zu finden und zu halten.

Genau hier setzt die Payroll Academy an. Mit meiner langjährigen Erfahrung als operative Interim-Managerin, Online-Trainerin und Learning Professional biete ich eine innovative und praxisnahe Ausbildung für die Lohnabrechnung!

Besuchen Sie uns und erfahren Sie mehr! 👉

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Working from anywhere - Überstunden für die Payroll

Remote Work aus dem Ausland – Traum für Arbeitnehmer, Albtraum für die Payroll?

Die Pandemie hat es bewiesen: Mobiles Arbeiten funktioniert. Ob Büro, Homeoffice, Café oder gleich der Arbeitsplatz „under the palm trees“ – für viele Arbeitnehmer ist „Work from Anywhere“ heute nicht nur Wunsch, sondern bereits gelebte Praxis.

Doch: Während es für Mitarbeitende Flexibilität, Freiheit und bessere Work-Life-Balance bedeutet, bringt es für die Lohnabrechnung große Herausforderungen mit sich.

Und damit kommen wir zum Teil, der selten auf Instagram zu sehen ist 😉: Denn hinter dem Traum vom Arbeiten aus Spanien, Italien oder sogar Übersee stehen komplexe steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, administrative und arbeitsrechtliche Fragen. Als Payroll-Spezialistin weiß ich, wie viel zusätzliche Arbeit und Haftungsrisiko im Hintergrund entsteht.

Ich schätze den Aufwand im Vergleich zu einem „normalen“ Mitarbeiterfall in der Lohnabrechnung auf mindestens 1:10 – wenn überhaupt.

Neu: Arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland ist kein Selbstläufer – auch arbeitsrechtlich! Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers (idealerweise per Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung) besteht kein Anspruch auf Workation oder dauerhaftes Homeoffice im Ausland.

Zusatzregelungen sind unerlässlich und schützen beide Seiten:

Zusatzvereinbarung notwendig: Regelt z.B. Einsatzort, maximale Dauer, Erreichbarkeit, Rückholrecht, Arbeitsmittel, Kostentragung, Versicherungsschutz und explizite Geltung deutschen Arbeitsrechts (oder ggf. Rechtswahl).

Mitbestimmung: Oft ist der Betriebsrat einzubeziehen, wenn Policies oder allgemeine Regelungen eingeführt werden.

Arbeitsschutz und lokale Gesetze: Bei längerem Aufenthalt oder in bestimmten Ländern greifen unter Umständen lokale, oft arbeitnehmerfreundlichere Regelungen (z.B. zu Arbeitszeit, Urlaub).

Datenschutz: Gerade beim Arbeiten außerhalb der EU gelten besondere Vorgaben.

Aufenthaltsstatus & Work Permits: In vielen Ländern braucht es eine Arbeitserlaubnis – schon bei zeitweiligem Aufenthalt.

Haftung & Gerichtsstand: Offenlegung, wo im Streitfall geklagt werden könnte.

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Geringverdienergrenze vs. Mindestausbildungsvergütungen 2025

Die Geringverdienergrenze von 325 Euro – Ein Relikt der Vergangenheit

In der Welt der Ausbildungsvergütungen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Eine besonders auffällige Entwicklung: Die einst wichtige 325-Euro-Geringverdienergrenze ist für Auszubildende praktisch bedeutungslos geworden. Warum? Weil die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung mittlerweile deutlich darüber liegt. Zeit für einen Faktencheck!

Was ist die Geringverdienergrenze überhaupt?

Die im § 20 Abs. 3 SGB IV verankerte Geringverdienergrenze besagt: Wenn ein Auszubildender nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat verdient, übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Der Auszubildende muss dann keinen eigenen Anteil zahlen.

Diese Regelung entstand zu einer Zeit, als Ausbildungsvergütungen noch erheblich niedriger waren als heute. Sie sollte verhindern, dass Auszubildende mit sehr geringem Einkommen durch Sozialabgaben überbelastet werden.

Mindestausbildungsvergütung 2025: Weit über der Grenze

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzlich verbindliche Mindestausbildungsvergütung, die jedes Jahr angehoben wird. Für 2025 gelten folgende Mindestsätze:

Ausbildungsjahr: 682 Euro

Ausbildungsjahr: 805 Euro

Ausbildungsjahr: 921 Euro

Ausbildungsjahr: 955 Euro

Diese Zahlen zeigen deutlich: Mit 682 Euro im ersten Jahr liegt selbst die niedrigste Mindestausbildungsvergütung mehr als doppelt so hoch wie die 325-Euro-Grenze!

Praktische Bedeutung: Fast keine mehr

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