Mindestlohn 2026: Testen Sie Ihr Wissen!

Der gesetzliche Mindestlohn ist eines der wichtigsten Themen in der Lohnabrechnung. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde – doch kennen Sie auch alle Details und Fallstricke?

In diesem interaktiven Quiz erwarten Sie 16 praxisrelevante Fragen zu:

  • Aktuelle Mindestlohnhöhe und gesetzliche Grundlagen
  • Ausnahmen und Sonderregelungen (Praktikanten, Jugendliche, etc.)
  • Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
  • Zusammenspiel von Tarifverträgen und Mindestlohn
  • Arbeitszeitkonten und ihre korrekte Handhabung
  • Minijobber und Sozialversicherung
  • Praktische Fallstricke bei unbezahlter Arbeitszeit
  • Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

So funktioniert’s: Beantworten Sie die Fragen und erhalten Sie sofort Feedback. Bei jeder Antwort erfahren Sie, ob Sie richtig lagen und warum. Am Ende sehen Sie Ihre Gesamtpunktzahl und können das Quiz beliebig oft wiederholen.

Bereit? Los geht’s! 

🎯 Mindestlohn Quiz 2026

Teste dein Wissen zum gesetzlichen Mindestlohn

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Dieses interaktive Lernformat wurde mit Unterstützung von Claude.ai entwickelt und zeigt beispielhaft, wie moderne Trainingsmaterialien entstehen: effizient, interaktiv und ohne tagelange PowerPoint-Schlachten.

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FAQ

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße – sofern kein höherer Tarifvertrag greift.

Ja. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die maximale monatliche Verdienstgrenze beim Minijob beträgt derzeit 556 Euro – daraus ergibt sich eine maximale Stundenzahl, die Arbeitgeber einhalten müssen, um nicht gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen.

Das Mindestlohngesetz sieht Ausnahmen vor, u. a. für Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums, Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Wiederbeschäftigung.

Arbeitgeber bestimmter Branchen und Beschäftigungsgruppen sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Besonders relevant ist dies bei Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und in Branchen mit erhöhtem Kontrolldruck durch den Zoll.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Kontrolle obliegt dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), der regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt.

Tarifverträge können höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen – in diesem Fall gilt der Tarifvertrag. Liegt der tarifliche Lohn jedoch unter dem gesetzlichen Mindestlohn, hat der gesetzliche Mindestlohn Vorrang. Ausnahmen gelten nur für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge in bestimmten Übergangsphasen.