Folge 9 des DER PAYROLL Podcast

DER PAYROLL PODCAST – #9 Rechtssicher KI im Unternehmen einführen: EU AI Act, Datenschutz und Umsetzung in 2025

2024 setzen bereits 20 % der deutschen Unternehmen auf Künstliche Intelligenz – und der Trend zeigt steil nach oben. Besonders bemerkenswert: Fast die Hälfte aller Großunternehmen nutzt KI aktiv, und auch kleine sowie mittlere Unternehmen ziehen nach. Doch mit der zunehmenden Verbreitung kommen auch neue Herausforderungen: Neben technologischen Anpassungen müssen Unternehmen vor allem rechtliche Vorgaben wie die EU KI-Verordnung umsetzen.

2025 wird ein entscheidendes Jahr, denn am 02.02.2025 tritt die nächste Stufe des EU AI Acts in Kraft. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Ihr Personal mit KI-Zugang durch Schulungen ‚KI-Fit‘ zu machen.

In dieser Folge von DER PAYROLL PODCAST spreche ich mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin für IT, Datenschutz und Compliance bei der Bay GmbH in München. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragte und Beraterin zeigt sie praxisnah, wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen meistern können.

🌟 Was erwartet Sie in dieser Folge?
✔️ Wie Sie KI rechtssicher in Ihr Unternehmen einführen
✔️ Warum Schulungen zur KI-Kompetenz für Mitarbeiter ab 2025 unverzichtbar sind
✔️ Welche Rolle der Betriebsrat bei der Einführung von KI spielt
✔️ Ob Unternehmen neben dem Datenschutzbeauftragten auch einen KI-Experten benötigen
✔️ Wie Sie Datenmissbrauch durch KI-Systeme verhindern
✔️ Warum eine klare KI-Strategie unverzichtbar ist

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Lieber lesen als hören? Hier gibt’s das Interview im Blog-Version!
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Was passiert bei einem Gehaltsverzicht?

Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingrate auf sein Bruttogehalt. Dadurch sinkt das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto. Ergebnis: weniger Lohnsteuer und – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – geringere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach Ende des Leasingvertrags erhöht sich das Brutto wieder auf das ursprüngliche Niveau.

👉 Beispiel: Die Leasingrate beträgt 70 €. Durch Steuer- und SV-Ersparnis reduziert sich der reale Aufwand des Arbeitnehmers auf etwa 35 €.

Das klingt nach einer Win-Win-Situation – ähnlich wie bei der betrieblichen Altersvorsorge. Aber: In der bAV muss der Arbeitgeber seit 2019 seine SV-Ersparnis an den Arbeitnehmer weitergeben.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Damit ein Gehaltsverzicht auch sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird, muss er im Arbeitsvertrag korrekt geregelt sein. Denn in der SV gilt das Entstehungsprinzip: Entscheidend ist, was im Vertrag steht – nicht, was tatsächlich ausgezahlt wird (anders als im Steuerrecht, wo das Zuflussprinzip greift).

Das Bundessozialgericht fordert daher, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

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