Die Insolvenzwelle in Deutschland erreicht 2025 neue Höchststände: Bereits im ersten Halbjahr wurden rund 12.000 Unternehmensinsolvenzen registriert – ein Anstieg von 12,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Wert seit 2015. Damit übertreffen die aktuellen Zahlen deutlich die bereits rekordverdächtigen 3.991 Insolvenzen des dritten Quartals 2024, die damals einen 14-Jahres-Höchststand markiert hatten.
Das zweite Quartal 2025 erreichte mit 4.524 betroffenen Personen- und Kapitalgesellschaften einen neuen Rekordwert seit 2005. Experten prognostizieren für das Gesamtjahr 2025 erstmals seit über einem Jahrzehnt mehr als 25.000 Unternehmensinsolvenzen – ein Anstieg um 15% gegenüber den bereits hohen 2024er Werten. Besonders betroffen sind die Branchen Verkehr und Lagerei, Baugewerbe sowie das Gastgewerbe, während ostdeutsche Bundesländer überproportional hohe Zuwachsraten verzeichnen.
Die Insolvenz ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft – denn oftmals bedeutet eine Insolvenz nicht das Ende des Geschäftsbetriebs, sondern wird unter neuen Rahmenbedingungen fortgeführt. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und klären, worauf es in der Lohnabrechnung ankommt.