Es kommt wohl wieder zu Rückrechnungen in der Dezember-Lohnabrechnung, sofern die Bundesregierung das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums dieses Jahr noch durchwinkt.
Der Grundfreibetrag und auch der Kinderfreibetrag sollen für 2024 rückwirkend erhöht werden, da das Existenzminimum stärker gestiegen ist, als prognostiziert wurde.
Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:
Geplante Erhöhung
- Der Grundfreibetrag für 2024 soll rückwirkend von 11.604 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden.
- Das entspricht einer Erhöhung um 180 Euro.
- Für Ehepaare würde sich der Grundfreibetrag entsprechend auf 23.568 Euro verdoppeln .
Zeitplan und Umsetzung
- Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.
- Die lohnsteuerliche Berücksichtigung ist für die Gehaltsabrechnung im Dezember 2024 vorgesehen .
- Arbeitnehmer würden dann in der Dezember-Abrechnung, je nach Gehaltshöhe, zwischen 30 und 75 Euro mehr netto erhalten .
Hintergründe
- Die Anpassung erfolgt aufgrund eines stärker als prognostiziert gestiegenen Existenzminimums.
- Sie soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für 2024 sicherstellen .
- Der Gesetzentwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen .
Weitere geplante Erhöhungen
- Für 2025 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.084 Euro geplant.
- Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.336 Euro vorgesehen.
- Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die kalte Progression abzumildern
–> Achtung: Da auch der Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember durchgeführt werden muss, könnte es bei einigen Abrechnungen zu höheren Steuererstattungen kommen, als dies normal der Fall wäre!!