Payroll Update

Rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags – geplant Dezember-Lohnabrechnung 2024

Es kommt wohl wieder zu Rückrechnungen in der Dezember-Lohnabrechnung, sofern die Bundesregierung das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums dieses Jahr noch durchwinkt.

Der Grundfreibetrag und auch der Kinderfreibetrag sollen für 2024 rückwirkend erhöht werden, da das Existenzminimum stärker gestiegen ist, als prognostiziert wurde.

Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Geplante Erhöhung

  • Der Grundfreibetrag für 2024 soll rückwirkend von 11.604 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden.
  • Das entspricht einer Erhöhung um 180 Euro.
  • Für Ehepaare würde sich der Grundfreibetrag entsprechend auf 23.568 Euro verdoppeln .

Zeitplan und Umsetzung

  • Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.
  • Die lohnsteuerliche Berücksichtigung ist für die Gehaltsabrechnung im Dezember 2024 vorgesehen .
  • Arbeitnehmer würden dann in der Dezember-Abrechnung, je nach Gehaltshöhe, zwischen 30 und 75 Euro mehr netto erhalten .

Hintergründe

  • Die Anpassung erfolgt aufgrund eines stärker als prognostiziert gestiegenen Existenzminimums.
  • Sie soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für 2024 sicherstellen .
  • Der Gesetzentwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen .

Weitere geplante Erhöhungen

  • Für 2025 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.084 Euro geplant.
  • Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.336 Euro vorgesehen.
  • Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die kalte Progression abzumildern

–> Achtung: Da auch der Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember durchgeführt werden muss, könnte es bei einigen Abrechnungen zu höheren Steuererstattungen kommen, als dies normal der Fall wäre!!

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

KI rechtssicher im Unternehmen einführen: Die wichtigsten Schritte für 2025

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Doch mit den neuen technologischen Möglichkeiten gehen auch rechtliche Herausforderungen einher. Wie können Unternehmen KI erfolgreich und gleichzeitig rechtssicher einführen? Welche rechtlichen Regelungen sind zu beachten, und wie lassen sich Compliance und Datenschutz in Einklang bringen?

In meinem Gespräch mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin und Expertin für IT und Datenschutz aus München, klären wir die wichtigsten Fragen zur KI-Einführung in Unternehmen. Sie gibt Einblicke in die rechtlichen Grundlagen, praxisnahe Tipps für Unternehmen und erklärt, warum vor allem das Thema KI Kompetenz und Schulung für Unternehmen in 2025 im Fokus stehen sollte.

Erfahren Sie im Interview in Folge 9 des DER PAYROLL PODCAST, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die KI-Zukunft vorbereiten und KI rechtsicher im Unternehmen einführen können.

Mehr lesen
Folge 9 des DER PAYROLL Podcast

DER PAYROLL PODCAST – #9 Rechtssicher KI im Unternehmen einführen: EU AI Act, Datenschutz und Umsetzung in 2025

2024 setzen bereits 20 % der deutschen Unternehmen auf Künstliche Intelligenz – und der Trend zeigt steil nach oben. Besonders bemerkenswert: Fast die Hälfte aller Großunternehmen nutzt KI aktiv, und auch kleine sowie mittlere Unternehmen ziehen nach. Doch mit der zunehmenden Verbreitung kommen auch neue Herausforderungen: Neben technologischen Anpassungen müssen Unternehmen vor allem rechtliche Vorgaben wie die EU KI-Verordnung umsetzen.

2025 wird ein entscheidendes Jahr, denn am 02.02.2025 tritt die nächste Stufe des EU AI Acts in Kraft. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Ihr Personal mit KI-Zugang durch Schulungen ‚KI-Fit‘ zu machen.

In dieser Folge von DER PAYROLL PODCAST spreche ich mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin für IT, Datenschutz und Compliance bei der Bay GmbH in München. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragte und Beraterin zeigt sie praxisnah, wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen meistern können.

Mehr lesen