Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 ist da – oder wie die Bundesregierung gerade noch die (Steuer)kurve gekriegt hat

Trotz Ampelchaos und Minderheitenregierung: Die Bundesregierung kann tatsächlich noch positiv überraschen!! Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet – und die Regierung hat damit bewiesen, dass sie trotz Ampelaus und kurz vor Jahresende noch Höchstleistungen vollbringen kann (unter starkem Kaffeekonsum, vermuten wir 😃).

In der Lohnabrechnung darf nun im Dezember 2024 aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags nochmal schön rückgerechnet werden. Da freuen sich wohl alle Lohnabrechner wahnsinnig drauf! Der Dezember ist ja nicht unbedingt ein langweiliger Monat in der Lohabrechnung, wie wir alle wissen. (Hierzu mehr).

Doch was steckt noch drin in diesem steuerlichen Rettungsring, den uns die Regierung zugeworfen hat? Ein bisschen Entlastung hier, eine neue Regelung da – schauen wir uns die Highlights an!

1. Steuerfreibetrag: Plus 180 Euro – Zeit für einen Champagner?

Der Grundfreibetrag wird um satte 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Das bedeutet: Wir alle haben ein bisschen mehr Geld in der Tasche. Aber bevor Sie den Champagner entkorken: Für ein inflationstaugliches Luxusfrühstück in Berlin reicht das vielleicht gerade so. Immerhin, die Botschaft ist klar: Kurz vor der Neuwahl im Februar 2025 sollen die Bundesbürger noch friedlich gestimmt werden. Und es darf wieder rückgerechnet werden in der Lohnabrechnung. Denn der Grundfreibetrag 2024 wird rückwirkend zum 01.01.2024 korrigiert und zwar mit der Dezemberabrechnung 2024. (–>siehe Blogbeitrag)

2. Kinderbetreuungskosten: Endlich lohnt sich das Chaos!

Die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten steigen auf 80 Prozent – mit einem Maximalbetrag von 4.800 Euro. Für Eltern eine echte Erleichterung. Da gibts für die Kinder bestimmt größere Weihnachtsgeschenke!

3. Photovoltaikanlagen: Die Sonne scheint steuerfrei

Kleine Photovoltaikanlagen bekommen eine Steuerbefreiung – maximal 30 kW peak gelten nun unabhängig von der Gebäudeart. Das heißt, egal ob Villa oder Schrebergartenhäuschen, Sie können Solarstrom genießen, ohne die Steuerfalle zu fürchten. Endlich wird der Traum vom energieautarken Gewächshaus wahr – und die Bürokratie kann Ihre Sonnenstrahlen nicht mehr abzapfen.

4. Kleinunternehmerregelung: Kleine, aber feine Entlastung

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Klingt nach Peanuts? Für Kleinunternehmer bedeutet das: Ein bisschen mehr Spielraum, bevor die Umsatzsteuer zuschlägt.

5. Elektronische Kindergeldbeantragung: Digitalisierung ahoi!

Kindergeld kann jetzt elektronisch beantragt werden! Das bedeutet weniger Papierkrieg und mehr Klicks – oder wie die Beamten gerne sagen: „Bitte sehen Sie das als Testlauf für die elektronische Steuererklärung im Jahr 2050.“

Fazit: Ein kleines Steuergeschenk zum Jahresende

Das Jahressteuergesetz 2024 ist da, und es bringt nicht nur Steuererleichterungen, sondern auch ein paar modernisierte Regelungen mit sich. Sicher, es ist kein Feuerwerk, aber immerhin müssen wir uns nicht vor einem Totalstillstand (der Noch-Bundesregierung) fürchten.

Und wer weiß? Vielleicht wird uns in ein paar Jahren auch noch der Steuerfreibetrag für Homeoffice-Katzen zugesprochen. Aber bis dahin genießen wir die 180 Euro mehr Grundfreibetrag. Helau!

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Lohnabrechnung in der Insolvenz

Unternehmensinsolvenzen 2025: Lohnabrechnung, Insolvenzgeld und Arbeitnehmerrechte im Überblick

Die Insolvenzwelle in Deutschland erreicht 2025 neue Höchststände: Bereits im ersten Halbjahr wurden rund 12.000 Unternehmensinsolvenzen registriert – ein Anstieg von 12,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Wert seit 2015. Damit übertreffen die aktuellen Zahlen deutlich die bereits rekordverdächtigen 3.991 Insolvenzen des dritten Quartals 2024, die damals einen 14-Jahres-Höchststand markiert hatten.

Das zweite Quartal 2025 erreichte mit 4.524 betroffenen Personen- und Kapitalgesellschaften einen neuen Rekordwert seit 2005. Experten prognostizieren für das Gesamtjahr 2025 erstmals seit über einem Jahrzehnt mehr als 25.000 Unternehmensinsolvenzen – ein Anstieg um 15% gegenüber den bereits hohen 2024er Werten. Besonders betroffen sind die Branchen Verkehr und Lagerei, Baugewerbe sowie das Gastgewerbe, während ostdeutsche Bundesländer überproportional hohe Zuwachsraten verzeichnen.

Die Insolvenz ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft – denn oftmals bedeutet eine Insolvenz nicht das Ende des Geschäftsbetriebs, sondern wird unter neuen Rahmenbedingungen fortgeführt. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und klären, worauf es in der Lohnabrechnung ankommt.

Mehr lesen
Girslday ich werde Chefin 2024 - Payroll lernen mit KI

Girls Day 2024 – Der Startschuss für Payroll Lernen mit KI!

Am Girls’ Day 2024 war ich wieder als Gastgeberin dabei. Ziel des Girls’ Day – „Ich werde Chefin“ – ist es, jungen Mädchen das Thema Selbständigkeit näherzubringen. Gleichzeitig sollte der Arbeitsalltag einer Selbständigen erlebbar werden.

Mein spezielles Thema: Mit KI Azubis ausbilden und für Payroll fit machen. Hier begann alles: Girls’ Day 2024 – Payroll lernen mit KI!

Payroll lernen mit KI – ein Experiment

Für mich war der Girls’ Day 2024 ein spannendes Experiment. Ich wollte herausfinden, ob es gelingt, Schülerinnen Payroll-Themen innovativ und praxisnah mit KI näherzubringen und dabei ihr Interesse zu wecken.

Mehr lesen