Unternehmensinsolvenzen 2026: Lohnabrechnung, Insolvenzgeld und Arbeitnehmerrechte im Überblick

Die Insolvenzwelle in Deutschland erreicht 2026 neue Höchststände: Bereits im ersten Halbjahr wurden rund 12.900 Unternehmensinsolvenzen registriert – ein Anstieg von 7,8% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Wert seit 2013. Damit übertreffen die aktuellen Zahlen deutlich das bereits hohe Niveau des zweiten Quartals 2026 mit 4.996 Fällen, das laut IWH den höchsten Stand seit 2005 markierte.
Creditreform und andere Auskunfteien rechnen für das Gesamtjahr 2026 inzwischen mit etwa 24.000 Unternehmensinsolvenzen, dem höchsten Wert seit rund 17 Jahren. Bei einem bereits hohen Niveau im ersten Halbjahr, das laut Destatis für Januar bis Mai 10.546 amtlich beantragte Insolvenzen auswies (+4,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum), bedeutet dies, dass auch die zweite Jahreshälfte 2026 voraussichtlich über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum liegen dürfte; genaue amtliche Zahlen für die Folgemonate werden von Destatis jeweils mit rund zwei Monaten Verzögerung veröffentlicht.
Die Insolvenz ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft – denn oftmals bedeutet eine Insolvenz nicht das Ende des Geschäftsbetriebs, sondern wird unter neuen Rahmenbedingungen fortgeführt. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und klären, worauf es in der Lohnabrechnung ankommt.