Ausbildungsstart 2025: Was macht die duale Ausbildung in Deutschland so besonders?

Am 1. September, starten wieder hunderttausende junge Menschen in ihre Berufsausbildung. Doch während das duale System als Vorbild gilt, zeigen sich 2025 neue Herausforderungen.
Das Besondere: Praxis & Theorie vereint
Deutschlands duale Ausbildung bietet jungen Menschen eine einzigartige Kombination aus Berufsschule und Praxiserfahrung im Betrieb – ein Modell, das international nur wenige Länder so umsetzen. In den meisten anderen Staaten ist Ausbildung überwiegend schulisch, der Praxisbezug fehlt oft. In Deutschland hingegen finden 88 % der Absolvent:innen direkt einen Job – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.
Daten & Fakten 2025
475.100 neue Ausbildungsverträge – 1 % weniger als im Vorjahr
1,2 Mio. Auszubildende, davon 15 % aus dem Ausland
33.000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, 15.000 Stellen unbesetzt
Warum gibt es 2025 weniger Ausbildungsverträge?
Wirtschaftliche Unsicherheiten sorgen dafür, dass viele Betriebe weniger oder gar keine Ausbildungsplätze mehr anbieten. Gleichzeitig gibt es weniger passende Bewerber – insbesondAm 1. September, starten wieder hunderttausende junge Menschen in ihre Berufsausbildung. Doch während das duale System als Vorbild gilt, zeigen sich 2025 neue Herausforderungen.
Das Besondere: Praxis & Theorie vereint
Deutschlands duale Ausbildung bietet jungen Menschen eine einzigartige Kombination aus Berufsschule und Praxiserfahrung im Betrieb – ein Modell, das international nur wenige Länder so umsetzen. In den meisten anderen Staaten ist Ausbildung überwiegend schulisch, der Praxisbezug fehlt oft. In Deutschland hingegen finden 88 % der Absolvent:innen direkt einen Job – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.
Daten & Fakten 2025
475.100 neue Ausbildungsverträge – 1 % weniger als im Vorjahr
1,2 Mio. Auszubildende, davon 15 % aus dem Ausland
33.000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, 15.000 Stellen unbesetzt
Warum gibt es 2025 weniger Ausbildungsverträge?
Wirtschaftliche Unsicherheiten sorgen dafür, dass viele Betriebe weniger oder gar keine Ausbildungsplätze mehr anbieten. Gleichzeitig gibt es weniger passende Bewerber – insbesond
Azubi-Webinar „Payroll lernen mit KI“ – Premiere gelungen!

Im Juni 2025 ist mein erstes Azubi-Webinar gestartet – eine Premiere für einen Ausbildungsbetrieb ganz im Norden von Deutschland: Ein Inhouse-Webinar speziell für Auszubildende im Bereich HR & Payroll – mit KI, Flipcharts und jeder Menge Praxisnähe.
Ziel des Webinars
Azubis für das Thema Entgeltabrechnung interessieren – und ihnen zeigen, dass Payroll kein Buch mit sieben Siegeln ist. Dazu gehört: ein verständlicher Einstieg in Brutto vs. Netto, erste Grundlagen im Arbeitsrecht und Sozialversicherung – und ein spielerischer Zugang zu KI-Tools.
Denn: Brutto/Netto gehört zum Basiswissen für jede:n Azubi – unabhängig vom späteren Einsatzbereich. Und wenn dabei vielleicht sogar das Feuer für Payroll überspringt, ist der erste Schritt in Richtung Nachwuchskraft gemacht.
Besonders schön waren die Rückmeldungen
Jasmins kleine Payroll Lernreise – vom Azubi zur Payroll Nachwuchskraft

In nur sechs Wochen hat Azubine Jasmin die Grundlagen der Lohnabrechnung erfolgreich erlernt – individuell, KI-gestützt und praxisnah.
Jasmin ist Auszubildende zur Industriekauffrau im 2. Lehrjahr. Während ihrer Ausbildungsstation in der HR- und Payroll-Abteilung fiel sie der Leitung Entgeltabrechnung positiv auf: Interesse an Payroll? Motivation? Eigeninitiative? Jackpot. Die Leitung freut sich, denn sie muss dringend ihr Fachkräftenachwuchsproblem lösen.
Die Entscheidung, Jasmin über eine Lernreise im Bereich Payroll auszubilden, war bereits getroffen. Als Einstieg diente das interaktives Azubi-Webinar der Payroll Academy zum Thema Payroll & KI. Dort wurde nicht nur das Interesse anderer Azubis gestärkt – es wurde auch der Rahmen für den Start der Payroll Lernreise gesetzt: spielerisch, praxisnah und digital unterstützt.
GEN XYZ in der Payroll – wie wir vom Generationenmix profitieren

Die re:publica in Berlin diskutiert über den Generationenwechsel – und das Thema ist auch in der Lohnabrechnung längst Realität.
In vielen Unternehmen arbeiten derzeit vier Generationen Seite an Seite in einem Payroll-Team:
Babyboomer, Generation X, Millennials, und Gen Z.
Vier Generationen in einem Team – klingt spannend, oder anstrengend? Die Wahrheit ist: beides.
Doch gerade in dieser Vielfalt liegt eine große Chance – wenn man sie erkennt und gestaltet.
Nachwuchssicherung in der Payroll – so klappt’s mit der GEN Z!

Wie sichert man eigentlich Nachwuchs und Fachkräfte in der Payroll? Seien wir ehrlich: Kaum jemand sagte von uns nach der Schule oder dem Studium „Ich will unbedingt in die Lohnabrechnung!“ Oder in die Buchhaltung. Diese Bereiche gelten selten als „hip“ oder besonders attraktiv. Viele von uns sind eher zufällig dort gelandet – durch ein Praktikum, einen Ausbildungsteil oder weil jemand im Umfeld dort arbeitet.
Payroll ist ein klassischer Quereinsteigerberuf – es gibt keine spezielle IHK-Ausbildung. Man braucht meist eine kaufmännische Basis und qualifiziert sich dann weiter.
Doch wie erreichen wir die Gen Z, die Generation Influencer für diese – sagen wir mal – „weniger glanzvollen“ Bereiche?
Meine Antwort: Mit modernen, spielerischen Lernkonzepten. Wenn junge Menschen merken: „Hey, das ist ja gar nicht so trocken, wie ich dachte!“ – dann haben wir den ersten Schritt geschafft. Im besten Fall entsteht so echtes Interesse und langfristige Bindung. Und vielleicht sogar: neue Payroll-Fachkräfte!
Letztes Jahr durfte ich eine junge Auszubildende auf ihrem Weg zur Payroll-Fachkraft begleiten: Jana. Heute arbeitet sie bereits ziemlich erfolgreich als Payroll Specialist.
Im Rahmen meines Lernkonzepts der Payroll Lernreise hat sie sich innerhalb von nur drei Monaten strukturiert und praxisnah eingearbeitet.
Jetzt – ein Jahr später – haben wir uns erneut ausgetauscht: über ihre Erfahrungen, nachhaltiges Lernen und Ihre Erwartungen als GEN Z an Arbeitgeber.
Fehler in der Lohnabrechnung – Warum sie passieren und was Führung damit zu tun hat

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler
Fehler gehören zum Arbeitsalltag. Ob ein Tippfehler in einer Marketing-Broschüre, eine übersehene Rechnung in der Buchhaltung oder ein fehlerhaft gefertigtes Bauteil in der Produktion – überall kann etwas schiefgehen. Das gilt auch für die Lohnabrechnung.
Obwohl Payroll-Mitarbeiter für ihre Genauigkeit bekannt sind, passieren auch hier Fehler. Doch nicht alle Fehler sind gleich. Während kleine Ungenauigkeiten meist wenig Schaden anrichten, können große Abrechnungsfehler erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Sozialversicherungsnachzahlungen, Lohnsteuerfehler oder fehlerhafte Vergütungen können das Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Und hier kommt die Führung ins Spiel: Denn oft sind es nicht nur individuelle Fehler, sondern strukturelle Probleme, die zu solchen Risiken führen.
Der Dunning-Kruger-Effekt: Warum wir oft nicht wissen, was wir nicht wissen

n einer Welt geprägt von Klimakrise, Krieg und Inflation gewinnen einfache Antworten auf komplexe Fragen erschreckend an Einfluss. Während Staaten um nachhaltige Lösungen ringen, erklären Laien auf Social Media die „Wahrheit“ über Energiewende oder Pandemien – oft ohne Fachkenntnis, aber mit umso größerer Selbstgewissheit. Dieses Phänomen ist kein Zufall, sondern ein Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt,.
Was ist der Dunning-Kruger-Effekt?
Entdeckt 1999 von den Psychologen David Dunning und Justin Kruger, beschreibt dieser Effekt, wie Menschen mit geringer Kompetenz in einem Bereich ihre Fähigkeiten massiv überschätzen – und gleichzeitig die Expertise anderer unterschätzen. Der Kern des Problems: Betroffenen fehlt nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeit, ihre eigenen Wissenslücken zu erkennen.
Die Studie, die alles ins Rollen brachte
Dunning und Kruger ließen Cornell-Studierende Tests in Grammatik, Logik und Humor bewältigen. Anschließend schätzten die Probanden ihre Leistung selbst ein. Das Ergebnis: Die schlechtesten 25 % überschätzten ihre Ergebnisse um bis zu 50 %, während die Besten ihre Leistung leicht unterschätzten. Die Erkenntnis: Wer wenig weiß, merkt nicht, wie wenig er weiß – weil genau das fehlende Wissen nötig wäre, um Fehler zu erkennen.
KI rechtssicher im Unternehmen einführen: Die wichtigsten Schritte für 2025

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Doch mit den neuen technologischen Möglichkeiten gehen auch rechtliche Herausforderungen einher. Wie können Unternehmen KI erfolgreich und gleichzeitig rechtssicher einführen? Welche rechtlichen Regelungen sind zu beachten, und wie lassen sich Compliance und Datenschutz in Einklang bringen?
In meinem Gespräch mit Barbara Schmitz, Rechtsanwältin und Expertin für IT und Datenschutz aus München, klären wir die wichtigsten Fragen zur KI-Einführung in Unternehmen. Sie gibt Einblicke in die rechtlichen Grundlagen, praxisnahe Tipps für Unternehmen und erklärt, warum vor allem das Thema KI Kompetenz und Schulung für Unternehmen in 2025 im Fokus stehen sollte.
Erfahren Sie im Interview in Folge 9 des DER PAYROLL PODCAST, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die KI-Zukunft vorbereiten und KI rechtsicher im Unternehmen einführen können.
Das Jahressteuergesetz 2024 ist da – oder wie die Bundesregierung gerade noch die (Steuer)kurve gekriegt hat

Stellen Sie sich vor: Es ist kurz vor knapp, die Steuergesetze flattern im Wind, und irgendwo in Berlin zischt ein Kugelschreiber übers Papier. Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet – und damit bewiesen, dass die Bundesregierung trotz Ampelchaos und Minderheitsregierung auch kurz vor Jahresende noch Höchstleistungen vollbringen kann (unter starkem Kaffeekonsum, vermuten wir).
Doch was steckt drin in diesem steuerlichen Rettungsring, den uns die Regierung zugeworfen hat? Ein bisschen Entlastung hier, eine neue Regelung da – schauen wir uns die Highlights an!
1. Steuerfreibetrag: Plus 180 Euro – Zeit für einen Champagner?
Der Grundfreibetrag wird um satte 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Das bedeutet: Wir alle haben ein bisschen mehr Geld in der Tasche. Aber bevor Sie den Champagner entkorken: Für ein inflationstaugliches Luxusfrühstück in Berlin reicht das vielleicht gerade so. Immerhin, die Botschaft ist klar: Kurz vor der Neuwahl im Februar 2025 wollen wir die Bundesbürger noch friedlich stimmen. Es wird mal wieder rückgerechnet in der Lohnabrechnung. Denn der Grundfreibetrag 2024 wird rückwirkend zum 01.01.2024 korrigiert und zwar mit der Dezemberlohnabrechnung 2024. (–>siehe Blogbeitrag)
Lohnabrechnung in der Insolvenz: ein umfassender Überblick

Im dritten Quartal 2024 wurden 3.991 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Dies stellt einen Höchstwert der vergangenen 14 Jahre dar und liegt nur knapp unter dem Wert von 4.071 Insolvenzen im zweiten Quartal 2010. Der aktuelle Wert liegt 44% über dem September-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, also der Jahre vor der Corona-Pandemie.
Die Insolvenz ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft – denn oftmals bedeutet eine Insolvenz nicht das Ende des Geschäftsbetriebs, sondern wird unter neuen Rahmenbedingungen fortgeführt. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und klären, worauf es in der Lohnabrechnung ankommt.